Häufige Fragen

Die Heilbehandlung umfasst auch die durch einen versicherten Arbeitsunfall erforderlich gewordene zahnärztliche Behandlung nach den für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestehenden Abkommen. Sofern Zahnersatz notwendig ist, wird er ebenso nach unseren gültigen Sätzen übernommen. Später entstehende Zahnbehandlungskosten werden, soweit sie auf den Unfall zurückzuführen sind, ebenfalls im Rahmen bestehender Abkommen übernommen.

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