Häufige Fragen

Die in § 7 geforderte Befähigung soll ausschließen, dass Beschäftigte gefährdet werden, weil ihnen bestimmte Kenntnisse fehlen. Die formale Qualifikation ist eines von mehreren überprüfbaren Kriterien, ob der Unternehmer bestimmte Fachkenntnisse der Risiken und damit einen angemessenen Umgang mit Gefährdungen erwarten darf. Genauso wichtig sind jedoch die praktischen Erfahrungen, die Beschäftigte mitbringen. Nicht zuletzt sind die körperliche und mentale Verfassung bei der Übertragung gefährlicher Arbeiten zu berücksichtigen.

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