Häufige Fragen

Der „digitale Lohnnachweis“ ist nur der Name für ein neues Meldeverfahren. Seit 1. Januar 2017 müssen alle Arbeitgebenden – auch die Mitglieder der UKH – die Bemessungsgrundlagen für den Jahresbeitrag mithilfe dieses neuen Meldeverfahrens übermitteln.

Der neue digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge für alle Unternehmen in der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung. Künftig werden alle Arbeitgeber*innen die Bemessungsgrundlagen für den Beitrag zur Unfallversicherung direkt aus ihren Lohnabrechnungsprogrammen heraus erstellen und versenden. Dadurch werden der Aufwand und das Risiko für Fehler bei der Datenübertragung verringert.

Der so genannte Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrags, den Sie für den Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Seit 1. Januar 2017 wurde das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem elektronischen Lohnnachweis abgelöst.

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