Häufige Fragen
Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch telefonisch oder online beraten. Vor der digitalen Betreuung müssen sie jedoch den Betrieb persönlich kennenlernen – beispielsweise durch eine Begehung.
Bis zu einem Drittel der Betreuungsleistungen darf digital erbracht werden, wobei arbeitsmedizinische Vorsorge nicht ausschließlich telemedizinisch erfolgen kann. Bei der betriebsspezifischen Beratung durch Personen mit besonderer Fachkompetenz entscheidet der Unternehmer über Art und Umfang der Nutzung der digitalen Medien.