Häufige Fragen

Kinder in Tageseinrichtungen sind für die Dauer des Besuchs grundsätzlich bei allen Tätigkeiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht ferner auf den unmittelbaren Wegen sowie in der Zeit, in der die Tageseinrichtung die Obhutspflicht ausübt. Auch von der Kita veranstaltete Ausflüge, Besichtigungen etc. sind versichert. Die Obhutspflicht endet mit dem erlaubten Verlassen der Einrichtung bzw., wenn die Kinder wieder den Eltern übergeben werden.

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