Häufige Fragen
Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stimmen sich hinsichtlich der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben ab und beraten den Unternehmer entsprechend. Hierzu betrachten Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit alle Aufgaben der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung Der Unternehmer hat dann die Aufgaben entsprechend den betrieblichen Erfordernissen und der Mitwirkung der Interessensvertretung aufzuteilen. Dabei kann der Unternehmer betriebsspezifische Beratungen zu speziellen Fachthemen auch durch andere Personen mit entsprechender Fachkompetenz erbringen lassen.