Häufige Fragen

Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit stimmen sich hinsichtlich der Aufgaben ab und beraten den Unternehmer/die Unternehmerin entsprechend. Hierzu betrachten Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit alle Aufgaben der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.

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