Häufige Fragen

Der Umfang an erforderlicher betriebsspezifischer Betreuung kann schwanken, z. B. im Zuge der Erledigung temporär vorliegender Aufgaben. Ein kompletter Wegfall ist im Regelfall nicht zu erwarten, da alleine durch die arbeitsmedizinische Vorsorge ein Grundsockel an betriebsspezifischer Einsatzzeit vorliegt.

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