Der Versicherungsschutz für die Studierenden ist im Wesentlichen davon abhängig, ob der Hochschulsport dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist. Studierende sind unter folgenden Voraussetzungen beim allgemeinen Hochschulsport gesetzlich unfallversichert: Das Sportangebot an der Hochschule muss den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung haben. Es muss von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA) durchgeführt werden. Die Sportstunden/-kurse finden innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter Leitung eines*einer bestellten Übungsleiters*Übungsleiterin statt. Alle Veranstaltungen stehen in einem wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit den gesundheitlichen, sozialen und persönlichkeitsbezogenen Aufgaben des Hochschulsports.