Häufige Fragen

Der Versicherungsschutz für die Studierenden ist im Wesentlichen davon abhängig, ob der Hochschulsport dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist. Studierende sind unter folgenden Voraussetzungen beim allgemeinen Hochschulsport gesetzlich unfallversichert: Das Sportangebot an der Hochschule muss den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung haben. Es muss von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA) durchgeführt werden. Die Sportstunden/-kurse finden innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter Leitung eines*einer bestellten Übungsleiters*Übungsleiterin statt. Alle Veranstaltungen stehen in einem wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit den gesundheitlichen, sozialen und persönlichkeitsbezogenen Aufgaben des Hochschulsports.

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