Häufige Fragen
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Ehrenamtlich Tätige und Kita-Kinder werden durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nicht erfasst. Daher ist für diesen Personenkreis keine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung vorzusehen.
Es sind allerdings für die Beschäftigten zusätzliche betriebsspezifische Einsatzzeiten denkbar und auch sinnvoll, wenn z. B. von den genannten Gruppen zusätzliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen.