Häufige Fragen

Schüler*innen, Studierende, ehrenamtlich Tätige und Kita-Kinder werden vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nicht erfasst. Daher ist für diese Personen keine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnischen Betreuung vorzusehen. Es sind allerdings für die Beschäftigten zusätzliche betriebsspezifische Einsatzzeiten denkbar, wenn von den genannten Personen zusätzliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen (z. B. Studierende in chemischen Laboratorien von Universitäten).

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