Häufige Fragen
Ein jährlicher schriftlicher oder elektronischer Bericht über die erfüllten Aufgaben ist verpflichtend. Die Berichte oder der gemeinsame Bericht sollen bzw. soll auch über die Zusammenarbeit dieser Experten und ggf. weiterer eingesetzter Personen Auskunft geben. Ebenso sollte die Leistungserbringung unter Nutzung digitaler Technologien dokumentiert werden. Eine beispielhafte Struktur für einen solchen Bericht finden Sie in der DGUV Regel 100-002 zur Vorschrift 2.