Häufige Fragen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte müssen in Ihrem Bericht nachweisen, welche Fortbildungen sie zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben absolviert haben. Dabei sind in der Regel die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Fortbildungen maßgeblich. Dies stellt sicher, dass ihre Beratung stets dem aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitswissenschaft entspricht. Teilweise gelten hierbei Übergangsfristen (siehe DGUV Vorschrift 2, §7,3).