Häufige Fragen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte müssen in Ihrem Bericht nachweisen, welche Fortbildungen sie zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben absolviert haben. Dabei sind in der Regel die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Fortbildungen maßgeblich. Dies stellt sicher, dass ihre Beratung stets dem aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitswissenschaft entspricht. Teilweise gelten hierbei Übergangsfristen (siehe DGUV Vorschrift 2, §7,3).

Zum Seitenanfang navigieren