Häufige Fragen

Die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 weichen von den bisherigen Regelungen ab. Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind entsprechend den Bestimmungen und Möglichkeiten der Vorschrift zu ermitteln und auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuteilen. In der Regel erfordert dies eine Anpassung bestehender Verträge.

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