Häufige Fragen

Unter bestimmten Umständen kann es dazu kommen, dass der/die Versicherte einen Eigenanteil zu leisten hat. Dies ist dann der Fall, wenn die Leistungen auf der Grundlage der privaten Gebührenordnung für Zahnärzt*innen (GOZ) erbracht werden und der/die Versicherte sich mit der Abrechnung nach privaten Gebührensätzen einverstanden erklärt hat. Erfolgt die Abrechnung allerdings nach den für die Unfallkasse Hessen geltenden Bestimmungen, entsteht dem/der Versicherten kein Eigenanteil.

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