Häufige Fragen

Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das ASiG genau wie die alte DGUV Vorschrift 2. Der Berechnungsmodus der Einsatzzeiten hat sich mit der überarbeiteten Vorschrift 2 nicht grundlegend verändert. Daher ist eine Anpassung bestehender Verträge in der Regel nicht erforderlich. Es können sich aber Änderungen durch die mögliche Einbindung weiterer Fachgruppen in die betriebsspezifische Betreuung ergeben.

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