Häufige Fragen
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das ASiG genau wie die alte DGUV Vorschrift 2. Der Berechnungsmodus der Einsatzzeiten hat sich mit der überarbeiteten Vorschrift 2 nicht grundlegend verändert. Daher ist eine Anpassung bestehender Verträge in der Regel nicht erforderlich. Es können sich aber Änderungen durch die mögliche Einbindung weiterer Fachgruppen in die betriebsspezifische Betreuung ergeben.