Häufige Fragen
Der Gesetzgeber und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verlangen von ihren Mitgliedsunternehmen und -betrieben, dass sie ab zwei anwesenden Versicherten qualifizierte Ersthelfer*innen bereithalten. Die Rechtsgrundlagen sind:
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 14 Abs. 1 und § 23 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
- § 26 DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“)