Häufige Fragen

Der Gesetzgeber und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verlangen von ihren Mitgliedsunternehmen und -betrieben, dass sie ab zwei anwesenden Versicherten qualifizierte Ersthelfer*innen bereithalten. Die Rechtsgrundlagen sind:

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