Häufige Fragen

Nach § 30 der PSA-Benutzungsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden. Die Gebrauchsdauer wird vom Hersteller bestimmt, der diese in den Bedienungsanleitungen angibt. Nur innerhalb dieser Gebrauchsdauer greift die Produkthaftung der Hersteller. Es sind somit die Herstellerangaben zu beachten.

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