Häufige Fragen

Nein, ausländische Austauschschüler*innen sind in der Regel während des Aufenthalts in Deutschland nicht versichert. Sie sind grundsätzlich über das Heimatland abgesichert. Ausnahme: Wenn eine vollständige Integration in den Unterricht der deutschen Schule erfolgt (z. B. in Form von Mitschreiben von Klassenarbeiten, Benotung, etc.), so kann der deutsche Unfallschutz greifen. Die andere Seite: Deutsche Schüler*innen, die an einem schulischen Austauschprogramm teilnehmen und im Klassenverband ins Ausland fahren, sind nach deutschem Recht auch im Ausland versichert. Wir empfehlen aber, zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen und eine Europäische Krankenkassenkarte (EHIC) mitzuführen. Diese stellt Ihre zuständige Krankenkasse für den Schüler*die Schülerin aus.

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