Häufige Fragen

Ja. Wenn Eltern von der Schule beauftragt werden, solche Aufsichtstätigkeiten oder sonstige Hilfsdienste während einer schulischen Veranstaltung (z. B. Ausflüge, Wanderungen, etc.) zu übernehmen, dann sind sie dabei unfallversicherungsrechtlich geschützt.

Zum Seitenanfang navigieren