Häufige Fragen
Ja. Mitglieder der Elternvertretung, die nach den Schulvorschriften gewählt werden, sind bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Schule unfallversichert.
Ja. Mitglieder der Elternvertretung, die nach den Schulvorschriften gewählt werden, sind bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Schule unfallversichert.
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