Häufige Fragen

Bei Rufbereitschaft und wenn umgehend gehandelt werden muss, besteht ausnahmsweise Versicherungsschutz im häuslichen Bereich. In der Regel beginnt der Unfallversicherungsschutz jedoch erst mit Durchschreiten der Außenhaustür des bewohnten Gebäudes. Dies gilt im Übrigen z. B. auch für Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten.

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