Häufige Fragen
Ja, auch bei diesen Fahrten sind Kinder versichert. Es ist u. E. jedoch wichtig, dass die Eltern der mitfahrenden Kinder im Vorfeld ihr Einverständnis schriftlich erklären. Die Kita muss in Abstimmung mit dem Träger die als Fahrer*innen eingesetzten Personen offiziell (möglichst schriftlich) beauftragen. Dann sind diese ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass die Kinder entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, d. h. mit geeignetem Kindersitz und Sicherheitsgurt, transportiert werden. Die Frage der KFZ-Versicherung (bei Schäden am eingesetzten Fahrzeug) muss getrennt bewertet werden.