Häufige Fragen

Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, wie die Kinder zur Schule oder Kita gelangen. Die Wahl des Beförderungsmittels hat grundsätzlich keine Bedeutung für den Unfallversicherungsschutz. Auch die Frage, ob das Kind alleine zur Einrichtung kommt oder in Begleitung, hat auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss.

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