Häufige Fragen

In unterrichtsfreien Zeiten (so genannten Freistunden) besteht in der Regel Versicherungsschutz, wenn die Schüler*innen sich bis zur Fortsetzung des Unterrichts im Schulbereich aufhalten. Der Versicherungsschutz hängt aber von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Die UKH prüft den Versicherungsschutz ggf. anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallanzeige.

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