Häufige Fragen

Auch in den Ferien besteht für alle angemeldeten Schüler*innen grundsätzlich Versicherungsschutz für Veranstaltungen ihrer Grundschule. Das gilt auch für „neue“ Schüler*innen, die bereits in den Ferien vor dem offiziellen Besuch der Schule an deren Veranstaltungen teilnehmen. Ebenso gilt es für Schüler*innen, die in den Ferien noch an Veranstaltungen ihrer Grundschule teilnehmen, obwohl sie für das nächste Schuljahr dort nicht mehr angemeldet sind. In diesen Fällen ist auch die sich anschließende Ferienbetreuung gesetzlich unfallversichert. Achtung: Eine ausschließliche Ferienbetreuung ohne vorherige bzw. nachfolgende Anmeldung an einer hessischen Grundschule ist in keinem Fall versichert!

Ebenfalls sind Kindergartenkinder versichert, die die Grundschule an Schnuppertagen besuchen, um diese kennenzulernen.

Das Schuljahr endet jeweils am 31. Juli jeden Jahres und beginnt jeweils am 1. August.

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