Häufige Fragen
Während der Pausen besteht innerhalb des Schulbereichs grundsätzlich gesetzlicher Unfallschutz. Dies gilt auch dann, wenn keine oder eine nur unzureichende Beaufsichtigung der Schüler gewährleistet ist.
Während der Pausen besteht innerhalb des Schulbereichs grundsätzlich gesetzlicher Unfallschutz. Dies gilt auch dann, wenn keine oder eine nur unzureichende Beaufsichtigung der Schüler gewährleistet ist.
Zum Seitenanfang navigieren