Häufige Fragen

In der Regel ja. Grund: Schüler*innen können sich selbst und andere vor allem deshalb gefährden, weil ihnen die nötige Erfahrung fehlt, sich mit der erforderlichen Rücksichtnahme und der gegenseitigen Anpassung in die nicht selbst gewählte Gruppe in der Schule einzufügen.

Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass es unter den Schülerinnen und Schülern zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt. In der Regel sind Verletzungen, die durch solche Raufereien entstehen, schulbezogen und damit versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten grundsätzlich sowohl während des eigentlichen Schulunterrichts als auch während der Pausen, auf den Wegen zur Schule und nach Hause und bei Klassenfahrten.

Die Unfallkasse prüft den Versicherungsschutz im Einzelfall aufgrund der vorgeschriebenen Unfallmeldung. Geprüft wird, ob die gesamten Umstände des Einzelfalls, die Persönlichkeit des/der Verletzte, die Art des Streits im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Stellt sich heraus, dass der Anlass für die Rauferei in der Schule rein privater Natur war (z. B. Fortführung einer privat begonnenen Auseinandersetzung), kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden.

Zum Seitenanfang navigieren