Häufige Fragen

Sobald Förderunterricht als schulische Veranstaltung durchgeführt wird, sind die teilnehmenden Schüler*innen versichert. Bei Förderunterricht in außerschulischen Institutionen bzw. wenn er nicht unter dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule steht, ist der gesetzliche Unfallschutz zu verneinen.

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