Häufige Fragen
Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen), die bei einem Arbeits- oder Schulunfall beschädigt wurden, werden entschädigt, wenn sie zum Unfallzeitpunkt getragen wurden. Zur Erstattung füllt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin oder die Schule eine Unfallanzeige aus und sendet sie an die UKH, auch wenn keine körperliche Verletzung eingetreten ist.