Häufige Fragen

Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Lehrgangsgebühren nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Minijobber*innen oder andere Teilzeitkräfte möglich. Wir empfehlen die Aus- und Fortbildung möglichst von Vollzeitkräften oder solchen Beschäftigten, die häufig und regelmäßig im Betrieb tätig sind. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass während des Betriebs ausreichend Ersthelfende zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls müssen Sie dann weitere Ersthelfer*innen auf eigene Kosten aus- und fortbilden.

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