Häufige Fragen

Es gibt bestimmte Betriebsarten wie eine „Kommune“, eine „Landesverwaltung“ oder eine „Beschäftigungsgesellschaft“, die tatsächlich nicht im WZ-Schlüssel zu finden sind.

Für diese Fälle sieht die Unfallkasse Hessen folgendes Vorgehen vor: Es wird hilfsweise die nächste Hierarchieebene betrachtet, z. B. Sportamt, Fachbereich Kultur – wie immer das benannt ist. Findet sich auf dieser Ebene immer noch keine Zuordnung des Betriebszweckes, so kann diese Untergliederung solange fortgesetzt werden, bis sich ein WZ-Schlüssel findet, der den Betriebszweck der einzelnen Einrichtung beschreibt, z. B. Schwimmbad oder Museum.

Wichtig ist, dass auch auf dieser Ebene die Einrichtung dem Betriebsbegriff der Vorschrift entspricht und organisatorisch und räumlich relativ selbständig ist. Weitere Hinweise hierzu gibt die zuständige Aufsichtsperson der Unfallkasse Hessen.

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