Häufige Fragen

Der Bedarf an Sicherheitsbeauftragten wird vom Betrieb auf der Grundlage mehrerer Kriterien betriebsbezogen festgelegt. In Ihrem Fall gilt insbesondere das Kriterium räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Das heißt pro Kindertagesstätte ist ein/e Sicherheitsbeauftragte/r notwendig. Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten kann sich erhöhen, wenn es Außenstellen oder besondere Gruppen wie z.B. Waldgruppen gibt oder sich die Gruppen in ihrer Zusammensetzung deutlich voneinander unterscheiden (z. B. Krippe oder Hort).

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