Häufige Fragen

Grundsätzlich sind nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende gesetzlich unfallversichert. Gasthörer*innen oder so genannte Senioren- oder Ruhestandsstudierende sind nicht versichert, da diese Studien Freizeitcharakter aufweisen. Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen.Gesetzlich unfallversichert sind bereits der Weg zur Immatrikulation und auch noch der Weg von der Exmatrikulation nach Hause. Nicht versichert sind allerdings die Anfertigung einer Diplomarbeit, private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden.

Zum Seitenanfang navigieren