Häufige Fragen

Betriebssport ist unfallversichert, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, er regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert ist. So ist z. B. regelmäßig durchgeführter Ballsport oder Gymnastik versichert. Nicht versichert sind Aktivitäten, die einen Wettkampfcharakter aufweisen und nicht regelmäßig stattfinden wie z. B. im Rahmen von Fußballturnieren oder auch ein Marathonlauf (z. B. der Frankfurt-Marathon). Oft werden Betriebssportvereine gegründet. In Betriebssportvereinen, die auch Dritten offen stehen, ist man nicht gesetzlich unfallversichert. Die Mitgliedschaft in einem Betriebssportverein steht oftmals nicht mit der Betriebsangehörigkeit im Zusammenhang. Der Verein hat den gleichen Charakter wie ein allgemeiner Sportverein und ist für jeden zugänglich. Von daher lässt sich auch für die dem Betrieb angehörenden Mitglieder ein Zusammenhang zwischen der sportlichen Betätigung und der betrieblichen Tätigkeit nicht begründen.

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