Häufige Fragen

Mit den übermittelten Zugangsdaten konnten die Unternehmen ab dem 1. Dezember 2016 den Stammdatenabgleich starten. Bis zum 16. Februar 2017 war der Lohnnachweis für 2016 erstmals auf elektronischem Weg zu erstatten. Außerdem sind die bisherigen Bemessungsgrundlagen über das Mitgliederportal der UKH zu melden. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Ab dem Beitragsjahr 2018 sollen Unternehmer die gezahlten Lohnsummen ausschließlich über den elektronischen Meldeweg übermitteln.

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