Häufige Fragen

Für den Versicherungsschutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Der Sport dient in erster Linie als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz. Die Sportart selbst spielt keine Rolle. Der Betriebssport muss regelmäßig stattfinden. Ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen ist Pflicht.

Das ist der Fall, wenn Arbeitgebende die Sportstätte zur Verfügung stellt und/oder feste Zeiten vorgeben. Die Teilnehmenden müssen im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebs sein. Auch Betriebssportgemeinschaften mehrerer Unternehmen, die sich zu überbetrieblichen Sportgruppen zusammenschließen, stehen unter Versicherungsschutz. Versichert sind die Mitarbeiter*innen nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf den damit verbundenen Wegen.

Achtung: Sportliche Wettkämpfe sind nicht gesetzlich unfallversichert, auch keine Fußballturniere! Sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen dürfen beim Betriebssportauf keinen Fall im Mittelpunkt stehen! Dies gilt bereits bei einem einmaligen "Kräftemessen" gegen einen betriebsfremden Gegner und auch bei einer gemeinsamen sportlichen Freizeitgestaltung mit Betriebsangehörigen (z. B. mehrtägige Skifreizeit).

Auch in regelmäßigen Übungsstunden stattfindende Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften sowie Freizeitveranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Sportausübung stattfinden, stehen nicht unter Versicherungsschutz.

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