Häufige Fragen

Schüler*innen sind gesetzlich unfallversichert während des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht auch auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.

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