Häufige Fragen

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert nicht Personen, sondern stellt Tätigkeiten von Personen unter Versicherungsschutz. Sie besteht nicht rund um die Uhr und auch nicht für die Dauer der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz oder in der Schule. Bei Beschäftigten sind beispielsweise nur Tätigkeiten versichert, die den Interessen der Arbeitgebenden objektiv dienen (etwa arbeitsvertraglich bestimmt sind). So gibt es auch während der Arbeitszeit Momente und Handlungen, die nicht versichert sind (z. B. der Gang zum Fotokopierer, um Einladungen zum privaten Kindergeburtstag zu kopieren). Besonderheiten bestehen bei Toilettengängen oder dem Gang zur Kantine: Die jeweiligen Wege sind versichert, nicht jedoch der Aufenthalt im Toilettenraum bzw. in der Kantine. Anderes gilt übrigens für die Raucherpause: hier sind weder die Wege noch das Rauchen an sich unfallversichert, weil das Rauchen als Konsum eines so genannten Genussmittels eine persönliche Angelegenheit ist.

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