Häufige Fragen

Unternehmen und Schulen sind verpflichtet Ersthelfer*innen für unsere Versicherten bereitzustellen. Für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Lehrgängen können Berechtigungsscheine online angefordert werden. Hierzu benötigt eine feste Ansprechperson in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Schule einen individuellen Zugang zum Erste-Hilfe-Onlineverfahren.

Mit diesem Zugang loggt sich die Ansprechperson, die uns künftig für Fragen zur Verfügung steht, über die Anmeldemaske ein. Unser Ziel ist eine bedarfsorientierte Zahl von Ersthelfer*innen sicherzustellen. Deshalb richten wir je nach Art der Unternehmen und Schulen passende Kontingente (z. B. für Verwaltungen, Bauhöfe, Kindertageseinrichtungen, Lehrkräfte) zur Anforderung der Berechtigungsscheine ein. Im Rahmen dieser Kontingente erfassen Unternehmen und Schulen online die geforderten Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Beschäftigten, Gruppen, Standorte, etc.).

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