Häufige Fragen
Mithilfe des Stammdatendienstes führt der Unternehmer vor der Erstattung seines elektronischen Lohnnachweises einen automatisierten Abgleich mit der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) errichteten Stammdatendatei durch. Die darin gespeicherten Unternehmensdaten enthalten insbesondere auch die für die Meldezeiträume gültigen Veranlagungsdaten (Beitragsgruppen). Hierdurch wird sichergestellt, dass in den beim Unternehmen geführten Entgeltabrechnungsdaten nur richtige UV-Stammdaten gespeichert sind.