Häufige Fragen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherung und steht damit gleichrangig neben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Risiko des Arbeitsunfalls bzw. Schulunfalls sowie der Berufskrankheit ab. Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebenden bzw. aus den Haushalten des Bundes, der Länder sowie der Kommunen bezahlt. Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (kurz: SGB VII) enthält die wesentlichen Bestimmungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsrecht. Die gesetzliche Unfallversicherung gliedert sich in einen öffentlichen, einen gewerblichen und einen landwirtschaftlichen Bereich: der öffentliche Bereich wird durch Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände wahrgenommen. Sie sind die sog. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei ihnen sind u. a die Beschäftigten des Landes und der Kommunen und Personen versichert, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen. Die zahlenmäßig größte Versichertengruppe stellen Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Hochschulen dar. Man spricht hier von der Schülerunfallversicherung. für den gewerblichen Bereich sind die Berufsgenossenschaften entsprechend der verschiedenen Gewerbezweige zuständig. für den landwirtschaftlichen Bereich sind die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zuständig.

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