Häufige Fragen

Organisatorischer Verantwortungsbereich bedeutet: Eine Veranstaltung hat einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Hochschule. Dieser gilt nicht mehr, wenn Aufsichtsmaßnahmen der Hochschule nicht mehr gewährleistet sind. Die Hochschule muss also zeitliche, örtliche, inhaltliche und organisatorische Einwirkungsmöglichkeiten haben. Bei Exkursionen oder Auslandsfahrten muss grundätzlich ein*r Verantwortliche*r der Hochschule vor Ort die Aufsicht ausüben. Sie*er muss vor Ort die Tätigkeiten organisieren und koordinieren.

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