Häufige Fragen

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzt*innen für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.

Arztpraxen und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte nach einem Arbeitsunfall unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Für Ärzt*innen gilt diese Verpflichtung auch dann, wenndie* der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist. Der D-Arzt entscheidet, ob die*der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf. Durchgangsarzt in Ihrer Nähe.

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