Häufige Fragen

Kinder, die während einer Klassenfahrt oder Skifreizeit ihrer Schule verunglücken, sind auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Die Reise muss von der Schule geplant, organisiert und durchgeführt sein. Der Unfallschutz umfasst alle schulbezogenen, beaufsichtigten Aktivitäten sowie die Hin- und Rückreise. Wichtig für Krankheit und Unfall: Die Schüler*innen sollten im europäischen Ausland die Europaeische-Krankenversicherungskarte/EHIC-Karte der gesetzlichen Krankenversicherung mitführen.

Für privat Versicherte stellen wir auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Unfälle auf Klassenreise im Ausland sind der UKH umgehend zu melden unter ukh[at]ukh.de, Telefon: +49 (0)6929972-440. Wir kümmern uns ggf. auch um den sicheren Rücktransport. 

Info-Flyer der UKH

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