Häufige Fragen

Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Zu weiteren Regelungen sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber an. Wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, stehen weder Sie noch die Kinder unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Bei Unfällen greift in diesem Fall die Krankenversicherung. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne an.

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