Häufige Fragen

Zunächst ist es notwendig, das passende Betreuungsmodell anhand Ihrer Betriebsgröße für den Betrieb auszuwählen. Damit steht dann fest, ob Grund- und anlassbezogene Betreuung oder Grund- und betriebsspezifische Betreuung geleistet werden muss. 

Dann prüfen Sie, zu welcher Betreuungsgruppe anhand des WZ-Schlüssels Sie gehören. Als nächstes werden die Tätigkeiten von Betriebsärztin und Betriebsarzt sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend den Aufgabenkatalogen in den Anlagen 1 und 2 sowie in der DGUV Regel 100-002 abgeglichen und unter Mitwirkung der betrieblichen Interessensvertretung vereinbart. 

Die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört dabei nicht zur Grundbetreuung. Sie muss anlassbezogen oder im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung gesondert berechnet werden. 

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