Häufige Fragen

Verfügen Sie über mehrere Kontingente, ist die Anforderung der Berechtigungsscheine in den jeweiligen Kontingenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich.

Beispiel: Die Berechtigungsscheine für alle Kindertageseinrichtungen können heute im „Kontingent 3 – K3 Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ angefordert werden. Die Berechtigungsscheine für die Beschäftigten im Bauhof werden erst später benötigt und können daher im „Kontingent 4 – K4 Erste Hilfe in Bauhöfen“ beispielsweise nächsten Monat angefordert werden.

In einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie nur einen einzigen Antrag je Kontingent stellen. Änderungen können im Anschluss durch Sie nicht mehr erfolgen. Daher ist es wichtig, dass Sie – je nach geforderten Angaben – alle Beschäftigten, alle Standorte, alle Gruppen, alle Lehrkräfte eines Kollegiums etc. innerhalb eines Kontingentes angeben. Nach der Eingabe und Bestätigung der benötigten Angaben findet eine sofortige Prüfung statt. Sind die gemachten Angaben plausibel, werden systemseitig Berechtigungsscheine erzeugt.

Die Zahl der Berechtigungsscheine richtet sich im Wesentlichen nach der geforderten Anzahl von Ersthelfer*innen gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1. Sie können die bereitgestellten Berechtigungsscheine nun sofort als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.

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