Häufige Fragen

Durchgangsärztinnen und -ärzte (D-Ärztinnen und D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufgenossenschaften bestellte Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Darüber hinaus verfügen die D-Ärztinnen und D-Ärzte über die deutsche Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ oder über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“.

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