Häufige Fragen

Schulische Veranstaltungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Sie fallen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und sind i. d. R. in den Lehrplan aufgenommen. Im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten kann es außerdem einzelne Ereignisse geben, die die Schulleitung ausdrücklich zur schulischen Veranstaltung erklärt. Die Entscheidung, ob eine schulische Veranstaltung stattfinden soll, wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird, ob sie verbindlich ist oder nicht etc., ist nach Abwägung aller Umstände nach pädagogischem Ermessen von der Schulleitung zu treffen. Grundvoraussetzung ist ein Bezug zu den Aufgaben der Schule, also zu Erziehung und Unterricht. Es kann sichauch um Veranstaltungen handeln, die den Unterricht sachlich ergänzen, erweitern, unterstützen oder verdeutlichen. Es können aber auch Maßnahmen sein, die vorwiegend der Erziehung dienen oder das Schulleben bereichern sollen. Nur wenn ein innerer Zusammenhang mit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule vorliegt, darf die Veranstaltung zu einer schulischen erklärt werden. Es ist also nicht möglich, jegliches Ereignis zur Schulveranstaltung zu erklären.

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