Häufige Fragen
In Hessen gelten ab dem 01.10.2020 neue Regelungen zu den Fristen für die arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger*innen. Die Regelungen erfolgten in Abstimmung mit der Fachabteilung V im Hessischen Innenministerium, der Hessischen Landesfeuerwehrschule und dem Landesfeuerwehrverband Hessen e. V. Bitte beachten Sie auch den abgestimmten Musterausbildungsplan.