Häufige Fragen

In Hessen gelten ab dem 01.10.2020 neue Regelungen zu den Fristen für die arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger*innen. Die Regelungen erfolgten in Abstimmung mit der Fachabteilung V im Hessischen Innenministerium, der Hessischen Landesfeuerwehrschule und dem Landesfeuerwehrverband Hessen e. V. Bitte beachten Sie auch den abgestimmten Musterausbildungsplan auf Seite 2 und 3 der o. g. Regelung.

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